Stand 22.05.2026 Stand der veröffentlichten Produktdaten ist der 08.05.2026. Bitte beachten Sie, dass die csv-Produktlisten eine Momentaufnahme darstellen und derzeit noch manuell erstellt werden. Sie spiegeln daher nicht immer den aktuellsten Stand der Produktdatenbank für Aortenklappen wider. Diese Auflistung ist nicht für den Abgleich der Warenwirtschaft mit den beim IRD gemeldeten Produkten gedacht. Gesundheitseinrichtungen werden daher gebeten, den aktuellen JSON-Download innerhalb der TI zu verwenden, wenn sie einen Abgleich mit ihrer Materialwirtschaft machen wollen: https://rst.ir-d.de/download/product/table-AK_ARTIKEL.json Dieser Link ist nur innerhalb der TI (PU) aufrufbar. Da dem IRD zu Produkten teilweise mehrere GTINs und Referenzen vorliegen, wurde die Struktur der CSV-Dateien an diesen Umstand angepasst. Eine automatisierte Erstellung der Listen ist in Arbeit, das zukünftige Format wird JSON sein, die Darstellung vieler Indentifikationswerte zu einem Produkt ist mit einer festen CSV nicht durchführbar. In der Datei "Doppelte Identifikationswerte_AK_20260508.xlsx" sind alle in der PDB enthaltenen Produkte gelistet, die mit Hilfe der Referenznummer nicht eindeutig identifiziert werden können, da diese Nummer mehrfach vergeben wurde. Identifziert werden können diese Produkte jedoch mit der jeweiligen GTIN, da diese eindeutig vergeben wurde. Es handelt sich dabei ausschließlich um Produkte von "Abbott". Sollten Sie ein Produkt nicht in der Produktdatenbank finden oder Daten von bestimmten Herstellern vermissen, so informieren Sie bitte den jeweiligen Hersteller mit der Aufforderung, uns die fehlenden Produkte nachzumelden. Alternativ kontaktieren Sie unseren Helpdesk über helpdesk-registerstelle-ird@bmg.bund.de mit möglichst vollständigen Informationen zu den folgenden Fragen: 1. Um welche Art von Produkt handelt es sich (z.B. TAVI-Klappe, mechanische oder biologische Aortenklappe)? 2. Wie heißt das Produkt? 3. Welche Nummern (UDI-DI und/oder Referenznummer) hat das Produkt? 4. Wie heißt der Hersteller? Wir werden diese Anfragen dann an den jeweiligen Hersteller weiterleiten mit der Bitte um Nachmeldung, sofern es sich um registrierungspflichtige Produkte handelt. Eine zeitliche Einschätzung, wann uns diese DAten dann vorliegen, können wir nicht abgeben. Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang, dass die Meldefrist für Meldungen an das IRD 6 Monate nach Entlassung beträgt.